Sporthallen

Sporthallenböden stellen sehr viel höhere Ansprüche an Reinigung und Pflege als normale Fußböden, da sie einerseits den optischen Eindruck der gesamten Halle prägen, andererseits aber auch die Funktion des wichtigsten Sportgerätes innehaben.

Bei einer täglichen Mehrzwecknutzung ist ein weitaus höherer Pflegeaufwand notwendig, um alle gewünschten Anforderungen zu gewährleisten. Durch mangelnde Reinigung und Pflege kann der Boden durch Staub oder Sand rutschig werden. Dadurch besteht ein erhöhtes Verletzungsrisiko, weshalb Hallen täglich gereinigt werden sollten, davon mindestens einmal wöchentlich nass.

Folgenden Arbeitsschritte sind bei einer Grundreinigung mit Beschichtung notwendig: 

  • Entfernung grob aufliegender Verschmutzungen (Papier, Sand, Staubflusen etc.) 
  • Überprüfung der Druckpunktbelastung des Hallenschwingbodens (wichtig für Maschinentätigkeiten) 
  • Kontrolle der Schweißbahnen auf Risse, da sonst eine nasse Grundreinigung nicht möglich ist 
  • alle nicht maschinell entfernbaren Absatzstriche (Feldmarkierungen auf dem Boden) müssen mit einem geeigneten Lösungsmittel von Hand entfernt werden  
  • Auftragen einer Grundreinigungslösung im passenden Mischungsverhältnis (hierbei unbedingt die Einwirkzeit beachten und zu lange Standzeiten vermeiden) 
  • maschinelles Bearbeiten der mit Gundreinigungslösung benetzten Fläche, um die darunter liegende alte Beschichtung zu lösen 
  • maschinelle Aufnahme der Schmutzflotte mittels Aufsitz-Reinigungsautomaten oder Wassersaugern 
  • Zur Neutralisierung wird nach dem Aufbringen eines alkalischen Grundreinigers mit Wasser nachgearbeitet, jedoch mit der dreifachen Menge der eingesetzten Reinigungsflotte. Dazu wird der PH–Wert mittels Indikatorstreifen ermittelt. Dieser sollte sich bei einem PH–Wert von 7,0 (neutral) einpendeln.  
  • Bei einem saugfähigen Bodenbelag wie Linoleum (bestehend aus Leinöl, Holzmehl und Korkmehl) muss der Belag so lange trocknen, bis die gesamte in den Belag eingedrungene Feuchtigkeit wieder an die Luft abgegeben wurde. Sonst besteht die Gefahr, dass sich die nachträglich aufgetragene Beschichtung durch Abgabe der Feuchtigkeit (Gasaustausch) nach oben wieder ablöst.  
  • (falls notwendig:) Auftragen eines Porenfüllers, damit die Beschichtung auf der Oberfläche verbleibt und den Belag schützen kann 
  • Auftragen einer ersten Beschichtung (Trocknungszeit 1–2 Stunden) 
  • Auftragen einer zweiten Beschichtung (bis zu 24 Stunden Trocknungs- und Aushärtungszeit, erst dann ist der Belag belastbar) 
  • Auf Wunsch können die Beschichtung mit einer High-Speed-Maschine (diese erzeugt Wärme durch schnelle Drehungen) bearbeitet werden. Dadurch verschmelzen die Kunststoffmoleküle ineinander und machen die Beschichtung strapazierfähiger. Der Nachteil besteht darin, dass sich dadurch die Rutsch- und Trittsicherheit verändern kann.  
  • Gleitreibungskoeffizienzwert ermitteln und dokumentieren 
  • Freigabe der Sporthalle 

Die Trockenreinigung erfolgt mit Großraummopps, während wir für die Nassreinigung den Einsatz eines Scheuersaugautomaten empfehlen. Es muss auch darauf geachtet werden, dass der Anteil der Abrasivität der eingesetzten Reinigungsmittel den Bodenbelag nicht beschädigt. In der Regel kann man mit einem roten Reinigungspad arbeiten; das ist das weichste der klassischen Reinigungspads. Bei der Nutzung eines Aufsitz-Reinigungsautomaten ist wichtig zu beachten, dass durch die Druckpunktbelastung der Maschine der Schwingboden nicht beschädigt wird. Desweitern müssen die Schweißbahnen regelmäßig auf Risse kontrolliert werden, da das Eindringen von Wasser oder Reinigungslösungen in den Schwingboden zu irreparablen Schäden, Schimmelpilzen oder Faulungen an der unterliegenden Holzstruktur führen kann.

In regelmäßigen Abständen, aber mindestens einmal pro Jahr, sollte der Bodenbelag grundgereinigt und neu beschichtet werden, sofern es sich nicht um eine EinmalBeschichtung handelt. Von Letzterem spricht man bei Polyurethanbeschichtungen, die extrem langlebig sind 

Bei der Auswahl der Reinigungs- und Beschichtungsprodukte ist die DIN 18032 einzuhalten, die Auskunft über Trittsicherheit, Ballreflektion, Ballwurfsicherheit, Gleitreibung und Rutschhemmung gibt. Falls ein Sportler in vollem Lauf abbremst, um z. B. einen Ball zu fangen und dabei sofort zum Stillstand kommt, hätte das einen Sturz zur Folge. Gewollt ist, dass die Rutschhemmung ihn nicht abrupt stoppt, sondern er geringfügig gleiten kann. Das ist in der DIN-Verordnung für Sporthallenreiniger festgelegt. Die Rutschhemmung kann auch mit einem Gleitreibungsschuh (einer kleinen Maschine, die eine Bremsbewegung durchführt) gemessen werden. So wird nach der Grundreinigung der Gleitreibungskoeffizienzwert ermittelt und dokumentiert. Das ist wichtig, um bei einem eventuellen Sportunfall eine fachlich korrekte Arbeitsweise nachzuweisen

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